ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN von SeniorFlex GmbH i. G. für Senior Expert*innen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die Nutzung der Vermittlungsplattform der SeniorFlex GmbH i.G. (im Folgenden: „Plattformbetreiber“) durch freiberufliche Senior Expert*innen (im Folgenden: "Honorarkräfte").
Mit der Registrierung auf der Plattform erkennen Honorarkräfte diese AGB verbindlich an.
Präambel
Der Plattformbetreiber betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung von selbstständigen Honorarkräften an Unternehmen für selbstständige Tätigkeiten. Der Plattformbetreiber tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf und ist nicht Vertragspartei eines gesondert abzuschließenden Vertrages (im Folgenden: „Honorarvertrag“) zwischen dem Unternehmen und der Honorarkraft (im Folgenden: „Honorarvertrag“). Eine Mitwirkung durch den Plattformbetreiber an der Leistungserbringung der Honorarkraft erfolgt nicht.
1. Begriffsbestimmungen
„Plattformbetreiber“ (im Folgenden: „Plattformbetreiber“ oder „Vertragspartner“) bezeichnet die SeniorFlex GmbH (in Gründung), die über ihre digitale Plattform Unternehmen und selbstständige Honorarkräfte zum Zwecke projektbezogener oder zeitlich befristeter Beauftragungen zusammenführt.
„Honorarkraft“ oder „Senior Expert*in“ (im Folgenden: „Honorarkraft“ oder „Vertragspartner“) meint selbstständig tätige Personen, die auf der Plattform registriert sind, projektbezogene Einsätze übernehmen möchten und hierzu durch den Plattformbetreiber vermittelt werden.
„Unternehmen“ bezeichnet jede juristische oder natürliche Person, die als Auftraggeber Leistungen über die Plattform des Plattformbetreibers sucht und in Anspruch nimmt.
„Plattform“ bezeichnet die webbasierte digitale Anwendung des Plattformbetreibers, auf der Unternehmen und Honorarkräfte Profile erstellen und Unternehmen Gesuche veröffentlichen und Aufträge initiieren können. Sie wird vom Plattformbetreiber bereitgestellt, verwaltet und weiterentwickelt.
„Honorarvertrag“ bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und einer über die Plattform vermittelten Honorarkraft über die Erbringung einer selbstständigen Dienstleistung oder Werkleistung gegen Vergütung.
Der Honorarvertrag wird ausschließlich zwischen Unternehmen und Honorarkraft geschlossen und regelt Inhalt, Umfang, Dauer sowie Vergütung der Tätigkeit. Der Plattformbetreiber ist an diesem Honorarvertragsverhältnis nicht beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für dessen Inhalt oder Erfüllung.
„Vermittlung“ bedeutet die aktive Kontaktanbahnung zwischen einer Honorarkraft und einem Unternehmen über die Plattform mit dem Ziel eines Honorarvertrags.
„Vermittlungserfolg“ liegt vor, wenn es infolge einer Vorstellung durch den Plattformbetreiber zu einem Vertragsabschluss (z. B. Honorarvertrag) zwischen Unternehmen und Honorarkraft kommt – unabhängig vom tatsächlichen Projektbeginn.
2. Geltungsbereich der AGB
(1) Die nachstehenden AGB gelten im Vertragsverhältnis zwischen der Honorarkraft und dem Plattformbetreiber über die Nutzung der Plattform, sofern keine individuellen Vereinbarungen getroffen worden sind.
(2) Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen der Honorarkraft werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung des Vertragsinhalts darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Plattformbetreiber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Vertragsgegenstand
(1) Der Plattformbetreiber stellt der Honorarkraft die Plattform kostenlos zur Verfügung, über die diese selbstständig und freiberuflich tätige Leistungen gegenüber interessierten Unternehmen anbieten und annehmen kann.
(2) Die Honorarkraft kann auf der Plattform sowohl selbstständige Tätigkeiten finden als auch anbieten.
(3) Der Vertrag ist nicht auf eine konkrete Vermittlung gerichtet, sondern hat lediglich die Bereitstellung der technischen Infrastruktur zur Kontaktaufnahme und zur Schaltung von Anzeigen zum Gegenstand.
4. Status der Honorarkraft
(1) Die Honorarkraft erklärt, als selbstständig tätige Person (z. B. Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r) tätig zu sein oder sein zu wollen.
(2) Die Honorarkraft verpflichtet sich, in Zukunft ein ordnungsgemäßes Gewerbe anzumelden, sofern dies für die angebotene oder angenommene Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist und – sofern erforderlich – eine Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten.
(3) Eine rechtliche Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Status für die angenommene oder angebotene Tätigkeit erfolgt durch den Plattformbetreiber nicht. Auf ein mögliches Statusfeststellungsverfahren wird die Honorarkraft hingewiesen.
(4) Die Honorarkraft versichert, ohne feste Integration in ein Beschäftigungsverhältnis und ohne unmittelbare Weisungsgebundenheit, sondern flexibel und mit eigenem unternehmerischem Risiko für Unternehmen tätig werden zu wollen.
(5) Bei freien Berufen, deren Ausübung gesetzlich geregelt ist und bestimmten Zulassungsvoraussetzungen unterliegt (reglementierte Berufe), versichert die Honorarkraft, dass sie (i) berechtigt ist, den entsprechenden Beruf auszuüben, und (ii) über die erforderlichen Befugnisse verfügt, um die Projekte, auf die sie sich über die Plattform beworben hat, rechtlich durchführen zu dürfen.
5. Registrierung und Plattformzugang
(1) Die Honorarkraft registriert sich auf der Plattform und stellt ihre Leistungsangebote, Verfügbarkeit, Qualifikation und Honorarvorstellungen ein.
(2) Die Honorarkraft verpflichtet sich gegenüber dem Plattformbetreiber wahrheitsgemäße Informationen über ihre Qualifikationen und Erfahrungen zur Verfügung zu stellen. Um auf der Plattform als Honorarkraft registriert zu werden und für Unternehmen sichtbar zu sein, sind vollständige Profilangaben sowie ein aktuelles Foto erforderlich. Außerdem verpflichtet sich die Honorarkraft, ihre Angaben regelmäßig zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu halten.
(3) Der Plattformbetreiber kann Profile bei unrichtigen Angaben, Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder missbräuchlicher Nutzung sperren oder löschen.
(4) Der Zugang zum Account der Honorarkraft ist durch einen selbst gewählten Benutzernamen und ein Passwort geschützt. Die Honorarkraft trägt die alleinige Verantwortung für deren sichere Aufbewahrung und Nutzung und darf diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben oder offenlegen.
(5) Die Honorarkraft stellt dem Plattformbetreiber sämtliche Angaben zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erstellung von Rechnungen notwendig sind.
(6) Die Honorarkraft bestätigt, dass korrekte und aktuelle Angaben zu ihrer rechtlichen, buchhalterischen und steuerlichen Situation für die Rechnungsstellung unerlässlich sind. Sie verpflichtet sich daher, dem Plattformbetreiber unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, die die Rechnungsstellung betreffen könnten – etwa eine Änderung des Firmensitzes oder der Rechtsform.
6. Zugriff auf die Plattform
(1) Die Honorarkraft ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen IT- und Kommunikationsmittel (z. B. Computer oder Smartphone) bereitzustellen, um die Plattform nutzen zu können. Alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Internetverbindung und Plattformnutzung, trägt sie eigenständig.
(2) Die Plattform ist der Honorarkraft grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich.
(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, den Betrieb der Plattform oder den Zugang für das Unternehmen zu einzelnen Diensten – auch ohne vorherige Ankündigung oder Anspruch auf Entschädigung – vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder einzustellen, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor bei Wartungsarbeiten, technischen Anpassungen oder sonstigen Änderungen an der Infrastruktur, den Servern oder den Zugangszeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform erforderlich oder aus sicherheits- bzw. datenschutzrechtlichen Gründen geboten sind. Der Plattformbetreiber wird sich bemühen, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
(4) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, jederzeit zumutbare Änderungen oder Weiterentwicklungen an der Plattform und seinen Diensten vorzunehmen, die es für das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform und seiner Dienste für notwendig oder nützlich hält.
7. Nutzung und Bewertungssystem der Plattform
(1) Jegliche Form der Datenentnahme oder -sammlung von der Plattform – ob automatisiert oder manuell – ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Software, Bots oder anderen Tools zum sogenannten „Web Scraping“. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, bei Verstößen entsprechende Sanktionen gegen die verantwortliche Person zu verhängen, die bis zur Sperrung des Zugangs oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen reichen können.
(2) Nach Abschluss eines Auftrags werden sowohl das Unternehmen als auch die Honorarkraft dazu eingeladen, sich gegenseitig zu bewerten. Die Bewertung des Unternehmens ist auf dem Profil der Honorarkraft sichtbar und kann von anderen Unternehmen anonymisiert eingesehen werden. Umgekehrt ist auch die Bewertung der Honorarkraft von Unternehmen für andere Honorarkräfte anonymisiert sichtbar.
(3) Die Plattform kann Links zu externen Webseiten enthalten, etwa zu Partnern des Plattformbetreibers oder zu Drittanbietern. Da der Plattformbetreiber keinen Einfluss auf diese externen Inhalte hat, übernimmt er keine Verantwortung für deren Verfügbarkeit, Inhalte oder die dort angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Zugriff auf solche Drittseiten oder durch die Nutzung deren Inhalte, Produkte oder Services entstehen, haftet der Plattformbetreiber nicht.
(4) Der Plattformbetreiber behält sich vor, die von der Honorarkraft eingestellten Leistungsangebote nicht darzustellen, oder im Hinblick auf bereits veröffentlichte Leistungsangebote, diese wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen die AGB des Plattformbetreibers verstoßen. Der Plattformbetreiber ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung der Honorarkraft verpflichtet. Soweit der Plattformbetreiber wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die von der Honorarkraft zu vertreten sind, stellt die Honorarkraft den Plattformbetreiber auf erstes Anfordern von jeglichen Kosten frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
8. Vermittlung und Vertragsschluss mit Unternehmen
(1) Der Plattformbetreiber unterstützt die Honorarkraft bei der Kontaktanbahnung mit Unternehmen, insbesondere durch Vermittlungsvorschläge.
(2) Die Honorarkraft wird für das Unternehmen zunächst anonymisiert dargestellt. Die Qualifikationen und Erfahrung sind dabei ersichtlich. Sollte sowohl das Unternehmen als auch die Honorarkraft Interesse am Abschluss eines Honorarvertrages gegenüber dem Plattformbetreiber bekunden, wird der Plattformbetreiber die Daten der Honorarkraft für das Unternehmen freischalten. Eine Kontaktaufnahme zwischen Honorarkraft und Unternehmen wird ermöglicht.
(3) Verträge zwischen Honorarkraft und Unternehmen dürfen nur über die Plattform des Plattformbetreibers abgeschlossen werden.
(4) Der Vertrag zwischen Honorarkraft und Plattformbetreiber wird auf der Plattform gespeichert und ist für die Vertragsparteien und den Plattformbetreiber einsehbar.
9. Streitfälle
(1) Im Falle einer Auseinandersetzung gerichtlicher und außergerichtlicher Natur zwischen dem Unternehmen und der Honorarkraft – etwa hinsichtlich der Qualität der Leistung, des Projektumfangs, der Bedingungen oder des Projektabschlusses – verpflichten sich beide Parteien, den Plattformbetreiber über den Kundenservice darüber zu informieren.
(2) Sobald der Kundenservice des Plattformbetreibers von einer Honorarkraft oder einem Unternehmen eingeschaltet wird, kann der Plattformbetreiber nach eigenem Ermessen eine vermittelnde Rolle einnehmen. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zwischen der Honorarkraft und dem Unternehmen zu unterstützen. Der Plattformbetreiber wird sich bemühen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums – in der Regel nicht länger als 30 Tage – einen Dialog zu fördern. Eine Verpflichtung zur Schlichtung oder Entscheidung besteht nicht; die Parteien bleiben für die Klärung des Konflikts eigenverantwortlich.
(3) Gelingt es dem Unternehmen und der Honorarkraft bis zum Ende des Vermittlungszeitraums nicht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, beendet der Plattformbetreiber seine Vermittlungstätigkeit und übernimmt keine weitere Verantwortung für den Streitfall. Die Klärung des Konflikts liegt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in der Verantwortung des Unternehmens und der Honorarkraft.
(4) Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten vor Einleitung gerichtlicher Schritte ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei einer anerkannten Schlichtungsstelle durchführen.
10. Rechnungsstellung
(1) Die Honorarkraft stellt ihre Rechnung an das Unternehmen über die Plattform. Das Unternehmen verpflichtet sich, nur solche Rechnungen der Honorarkraft zu begleichen, die ihm über die Plattform übermittelt wurden oder dem Plattformbetreiber nachweislich zur Kenntnis gebracht wurden.
(2) Der Plattformbetreiber erhält Einblick in alle gestellten Rechnungen.
11. Zahlungsabwicklung
(1) Schuldner des Honorars für die von der Honorarkraft erbrachten Leistung ist das Unternehmen mit dem die Honorarkraft einen Honorarvertrag geschlossen hat. Maßgeblich ist der Honorarvertrag zwischen Honorarkraft und Unternehmen.
(2) Die Zahlungsabwicklung des Honorars an die Honorarkraft erfolgt durch das Unternehmen direkt an die Honorarkraft.
12. Verpflichtung zum Abwerbeverbot und Vertraulichkeit
(1) Die Honorarkraft verpflichtet sich es zu unterlassen mit Unternehmen, die ihr durch die Plattform bekannt geworden sind, außerhalb der Plattform Honorarverträge zu schließen oder bestehende Honorarverträge zu verlängern (Abwerbeverbot). Dies gilt auch für Unternehmen, die mit dem ursprünglich vermittelten Unternehmen wirtschaftlich, rechtlich oder organisatorisch verbunden sind – insbesondere Tochter-, Schwester- oder Muttergesellschaften – sowie für Dritte, die im Auftrag oder auf Veranlassung des Unternehmens handeln.
(2) Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und für 24 Monate nach Vertragsbeendigung dieses Vertrages oder der letzten Vermittlung – je nachdem, welches Ereignis später eintritt.
(3) Im Fall eines Verstoßes gegen die Pflichten aus Ziff. 12 Abs. 1 verpflichtet sich die Honorarkraft eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% der vereinbarten Netto-Honorarsumme für jeden Honorarvertrag, der unter der Verletzung des Abwerbeverbots zustande gekommen ist, unabhängig davon, ob über die Plattform abgeschlossen oder außerhalb dieser, durch eine direkte Interaktion zwischen Unternehmer und Honorarkraft, zu zahlen, mindestens jedoch EUR 500,00 netto. Die Honorarkraft hat auf Verlangen des Plattformbetreibers die Honorarverträge zwischen ihm und dem Unternehmen vorzulegen. Zur Vorlage der Honorarverträge hat sich auch das Unternehmen bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot schriftlich verpflichtet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Eine Aufhebung des Abwerbeverbots ist nur mit Zustimmung des Plattformbetreibers möglich.
13. Haftungsausschluss
(1) Der Plattformbetreiber haftet nicht für Leistungsstörungen, Zahlungsverzögerungen oder sonstige Schäden aus der Vertragsbeziehung zwischen Unternehmen und Honorarkraft.
(2) Die Haftung des Plattformbetreibers ist auch für sonstige Schäden der Honorarkraft ausgeschlossen, die aus der Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten bei der Vollziehung des Vertrages resultieren. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf die typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Sofern die Haftung des Plattformbetreibers ausgeschlossen ist, umfasst der Haftungsausschluss keine Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Plattformbetreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers beruhen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen bleiben zudem Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Plattformbetreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers beruhen.
14. Datenschutz, Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
(1) Die Honorarkraft erklärt sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Plattformfunktionalitäten gemäß DSGVO verarbeitet werden.
(2) Der Plattformbetreiber verarbeitet personenbezogene Daten der Honorarkraft gemäß der DSGVO und verweist diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung.
(3) Sie verpflichtet sich, Daten über Unternehmen, die ihr über die Plattform bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln.
(4) Die Plattform und alle ihre Bestandteile – einschließlich Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos, Namen und Domains – sind Eigentum des Plattformbetreibers oder seiner Partner und urheberrechtlich sowie durch andere Gesetze geschützt.
Jegliche vollständige oder teilweise Nutzung oder Vervielfältigung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt und kann rechtlich verfolgt werden.
(5) Die Honorarkraft bleibt Eigentümerin sämtlicher Inhalte, die sie auf der Plattform veröffentlicht. Mit dem Anlegen eines Profils oder dem Verfassen von Empfehlungen erteilt die Honorarkraft dem Plattformbetreiber das Recht, diese öffentlichen Inhalte während der Dauer ihrer Registrierung zu nutzen, zu speichern, zu veröffentlichen, zu bearbeiten und in verschiedenen Medien (z. B. auf der Plattform, in sozialen Netzwerken, auf Websites, in Presse- oder Werbematerialien) zu verbreiten – insbesondere zum Zweck der Darstellung, Verbesserung, Vermarktung und Bewerbung der Plattform sowie ihrer Dienste oder für Partnerschaften. Die Honorarkraft erkennt an, dass jegliche Nutzung ihrer Inhalte durch den Plattformbetreiber, die vor einer Abmeldung, Löschung oder Kündigung ihres Accounts erfolgt ist, weiterhin gültig bleibt und nicht widerrufen werden kann.
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Beide Parteien können diesen Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn:
a) eine der Parteien gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
b) das Unternehmen oder die Honorarkraft gegen das Abwerbeverbot (Ziff. 12 Abs. 1) verstößt,
c) der Plattformbetreiber die Plattform einstellt oder seinen Geschäftsbetrieb dauerhaft aufgibt.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei. Kündigungen durch die Honorarkraft sind an folgende E-Mail-Adresse des Plattformbetreibers zu richten: info@seniorflex.de. oder schriftlich an folgende Anschrift zu richten: SeniorFlex GmbH i. G., Stresemannstraße 23, 10963 Berlin.
(4) Mit Beendigung des Vertrags erlischt der Plattformzugang. Bereits entstandene Zahlungsansprüche und Vertragsstrafen bleiben unberührt.
16. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, sofern dies zu einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendig ist und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch sichergestellt wird. Bei Änderungen wird der Plattformbetreiber den Vertragspartner in geeigneter Weise über die Änderungen informieren und Gelegenheit zum Widerspruch geben. Widerspricht der andere Vertragsteil den Änderungen innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungserklärung nicht, so gilt eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses als Zustimmung. Widerspricht der Unternehmer den Änderungen, steht ihm ein fristloses außerordentliches Kündigungsrecht zu.
17. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten Bestimmungen, die den unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommen, die die Vertragsparteien anstellte der unwirksamen Bestimmungen vereinbart hätten, wenn sie deren Unwirksamkeit gekannt hätten.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN von SeniorFlex GmbH i. G. für Unternehmen und Organisationen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Vermittlungsplattform der SeniorFlex GmbH i. G. (nachfolgend: „Plattformbetreiber“) durch Unternehmen und Organisationen (nachfolgend: "Unternehmen").
1. Begriffsbestimmungen
„Plattformbetreiber“ bezeichnet die SeniorFlex GmbH i.G., die über ihre digitale Plattform Unternehmen und selbstständige Honorarkräfte zum Zwecke projektbezogener oder zeitlich befristeter Beauftragungen zusammenführt.
„Unternehmen“ bezeichnet jede juristische oder natürliche Person, die als Auftraggeber Leistungen über die Plattform des Plattformbetreibers sucht und in Anspruch nimmt.
„Honorarkraft“ oder „Senior Expert*in“ meint selbstständig tätige Personen, die auf der Plattform registriert sind, projektbezogene Einsätze übernehmen möchten und hierzu durch den Plattformbetreiber vermittelt werden.
„Plattform“ bezeichnet die webbasierte digitale Anwendung des Plattformbetreibers, auf der Unternehmen und Honorarkräfte Profile erstellen und Unternehmen Gesuche veröffentlichen und Aufträge initiieren können. Sie wird vom Plattformbetreiber bereitgestellt, verwaltet und weiterentwickelt.
„Honorarvertrag“ bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und einer über die Plattform vermittelten Honorarkraft über die Erbringung einer selbstständigen Dienstleistung oder Werkleistung gegen Vergütung.
Der Honorarvertrag wird ausschließlich zwischen Unternehmen und Honorarkraft geschlossen und regelt Inhalt, Umfang, Dauer sowie Vergütung der Tätigkeit. Der Plattformbetreiber ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für dessen Inhalt oder Erfüllung.
„Vermittlung“ bedeutet die aktive Kontaktanbahnung zwischen einer Honorarkraft und einem Unternehmen über die Plattform mit dem Ziel eines Honorarvertrags.
„Nutzungsgebühr“ ist die durch das Unternehmen zu entrichtende wiederkehrende Gebühr für den Zugang zur und Nutzung der Plattform.
„Vermittlungsgebühr“ bezeichnet die vom Unternehmen an den Plattformbetreiber zu entrichtende einmalige Vergütung für jede erfolgreiche Vermittlung einer Honorarkraft.
„Vermittlungserfolg“ liegt vor, wenn es infolge einer Vorstellung durch den Plattformbetreiber zu einem Vertragsabschluss (z. B. Honorarvertrag) zwischen Unternehmen und Honorarkraft kommt – unabhängig vom tatsächlichen Projektbeginn.
2. Geltungsbereich der AGB
(1) Die nachstehenden AGB gelten im Vertragsverhältnis zwischen Unternehmer und Plattformbetreiber über die Nutzung der Plattform, sofern keine individuellen Vereinbarungen getroffen worden sind.
(2) Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Unternehmers werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung des Vertragsinhalts darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Plattformbetreiber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Registrierung und Plattformzugang
(1) Um als Unternehmen registriert zu werden und Aufträge ausschreiben zu können, sind vollständige Angaben erforderlich. Das Unternehmen verpflichtet sich ferner sämtliche Angaben im Unternehmensprofil stets aktuell und wahrheitsgemäß zu halten.
(2) Das Unternehmen registriert sich auf der Plattform und erhält Zugriff auf die Datenbank mit den auf der Plattform registrierten Honorarkräften.
(3) Der Zugang zum Account des Unternehmens ist durch einen selbst gewählten Benutzernamen und ein Passwort geschützt. Das Unternehmen trägt die alleinige Verantwortung für deren sichere Aufbewahrung und Nutzung und darf diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben oder offenlegen.
(4) Für die Erstellung der Rechnungen muss das Unternehmen der Plattform vor Veröffentlichung von Ausschreibungen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
4. Zugriff auf die Plattform
(1) Das Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen IT- und Kommunikationsmittel (z. B. Computer oder Smartphone) bereitzustellen, um die Plattform nutzen zu können. Alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Internetverbindung und Plattformnutzung, trägt es eigenständig.
(2) Die Plattform ist für Unternehmen grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich.
(3) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, jederzeit zumutbare Änderungen oder sinnvolle Weiterentwicklungen an der Plattform und ihren Diensten vorzunehmen, sofern diese aus seiner Sicht für das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform und ihrer Dienste im Hinblick auf die Nutzung durch das Unternehmen notwendig oder sinnvoll sind.
5. Nutzung und Bewertungssystem der Plattform
(1) Die Honorarkräfte werden für das Unternehmen zunächst anonymisiert dargestellt. Die Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten sowie die örtliche Einsatzbereitschaft sind dabei ersichtlich. Sollte sowohl das Unternehmen als auch die Honorarkraft Interesse am Abschluss eines Honorarvertrages gegenüber dem Plattformbetreiber bekunden, wird der Plattformbetreiber die Daten der Honorarkraft für den Unternehmer freischalten.
(2) Das Unternehmen verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen.
(3) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Verstöße gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Maßnahmen bis zur Sperrung des Zugangs zu sanktionieren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
(4) Das Unternehmen verpflichtet sich dazu Honorarkräfte über die Plattform nur dann zu kontaktieren, wenn es eine ernsthafte Absicht hat, einen Honorarvertrag mit genau diesen Honorarkräften abzuschließen. Das Unternehmen verpflichtet sich zudem, nur solche Tätigkeiten über die Plattform anzubieten und zu bewerben, für die es innerhalb des Unternehmens tatsächlich Bedarf gibt und finanzielle Mittel vorhanden sind. Das Unternehmen verpflichtet sich zu einem professionellen und respektvollen Umgang mit den Honorarkräften.
(5) Jegliche Form der Datenentnahme oder -sammlung von der Plattform – ob automatisiert oder manuell – ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Software, Bots oder anderen Tools zum sogenannten „Web Scraping“. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, bei Verstößen entsprechende Sanktionen gegen die verantwortliche Person zu verhängen, die bis zur Sperrung des Zugangs oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen reichen können.
(6) Nach Abschluss eines Projekts werden sowohl das Unternehmen als auch die Honorarkraft dazu eingeladen, sich gegenseitig zu bewerten. Die Bewertung des Unternehmens ist auf dem Profil der Honorarkraft sichtbar und kann von anderen Unternehmen anonymisiert eingesehen werden. Umgekehrt ist auch die Bewertung der Honorarkraft von Unternehmen für andere Honorarkräfte anonymisiert sichtbar.
(7) Die Plattform kann Links zu externen Webseiten enthalten, etwa zu Partnern des Plattformbetreibers oder zu Drittanbietern. Da der Plattformbetreiber keinen Einfluss auf diese externen Inhalte hat, übernimmt er keine Verantwortung für deren Verfügbarkeit, Inhalte oder die dort angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Zugriff auf solche Drittseiten oder durch die Nutzung deren Inhalte, Produkte oder Services entstehen, haftet der Plattformbetreiber nicht.
(8) Der Plattformbetreiber behält sich vor, die von dem Unternehmer eingestellten Gesuche und Anzeigen nicht darzustellen, oder im Hinblick auf bereits veröffentlichten Anzeigen, diese wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen die AGB des Plattformbetreibers verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Unternehmers Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Unternehmers bleibt hiervon unberührt. Der Plattformbetreiber ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Unternehmers verpflichtet. Soweit der Plattformbetreiber wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Unternehmen zu vertreten sind, stellt das Unternehmen den Plattformbetreiber auf erstes Anfordern von jeglichen Kosten frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
6. Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und Honorarkraft
(1) Der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung oder Werkleistung („Honorarvertrag“) kommt ausschließlich zwischen dem Unternehmen und der Honorarkraft zustande.
(2) Der Plattformbetreiber stellt auf seiner Plattform verschiedene Vorlagen für Honorarverträge zur Verfügung. Das Unternehmen ist berechtigt diese für sich zu nutzen. Die Vorlagen sind allgemeiner Natur und nicht auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten angepasst und werden vom Unternehmen für seine Zwecke selbst angepasst.
(3) Der Plattformbetreiber hat keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber der Honorarkraft.
(4) Der Plattformbetreiber haftet nicht für die Qualität oder Erfüllung der vereinbarten Dienst- oder Werkleistungen.
7. Sonstige Verpflichtungen
(1) Besteht begründeter Verdacht, dass das Unternehmen gegen das Verbot zur parallelen Anwerbung bzw. Beauftragung außerhalb der Plattform von auf der Plattform registrierten und zur Vermittlung bereitstehenden Honorarkräften verstößt, hat das Unternehmen auf Verlangen des Plattformbetreibers Auskunft über Anzahl, Dauer und Höhe der außerhalb der Plattform abgeschlossenen Honorarvereinbarungen zu erteilen.
(2) Das Unternehmen verpflichtet sich, die Kontaktdaten oder sonstigen Informationen über Honorarkräfte, die über die Plattform bereitgestellt oder bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit dem ursprünglich vermittelten Unternehmen wirtschaftlich, rechtlich oder organisatorisch verbunden sind – insbesondere Tochter-, Schwester- oder Muttergesellschaften – sowie für Dritte, die im Auftrag oder auf Veranlassung des Unternehmens handeln.
(3) Diese Verpflichtung gilt während der Nutzung der Plattform und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach der Beendigung dieses Vertrages oder nach der letzten erfolgreichen Vermittlung über die Plattform, je nachdem, welches Ereignis später eintritt.
(4) Verstößt das Unternehmen gegen die in § 3 Abs. 4 des Vermittlungsvertrages enthaltene Regelung (Abwerbeverbot), ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der vereinbarten Netto-Honorarsumme für jeden Honorarvertrag, der unter der Verletzung des Abwerbeverbots zustande gekommen ist, unabhängig davon, ob über die Plattform abgeschlossen oder außerhalb dieser, durch eine direkte Interaktion zwischen Unternehmer und Honorarkraft, zu zahlen, mindestens jedoch EUR 1000,00. Das Unternehmen hat auf Verlangen des Plattformbetreibers die Honorarverträge zwischen ihm und der Honorarkraft vorzulegen. Zur Vorlage der Honorarverträge hat sich auch die Honorarkraft bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot schriftlich verpflichtet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(5) Das Unternehmen und die Honorarkraft können das in § 3 Abs. 4 des Vermittlungsvertrages geregelte Abwerbeverbot einvernehmlich mit Zustimmung des Plattformbetreibers aufheben. Hierfür ist eine gesonderte Zahlung an den Plattformbetreiber in Höhe von 15% der vereinbarten Netto-Honorarsummen zwischen Unternehmen und Honorarkraft in den letzten 2 Jahren, mindestens jedoch EUR 2.500,00 fällig. Die Aufhebung bedarf der Schriftform. Es besteht keine Pflicht zur Aufhebung des Abwerbeverbots.
8. Eigenverantwortung des Unternehmens
(1) Der Plattformbetreiber vermittelt ausschließlich selbstständige Honorarkräfte.
(2) Der Plattformbetreiber sichert zu, dass sich die Honorarkraft auf seiner Plattform schriftlich dazu verpflichtet hat, ein Gewerbe anzumelden und eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sobald es zu einer Vermittlung kommt und sofern es nach der Art der Tätigkeit erforderlich ist. Der Plattformbetreiber lässt sich, sofern nach der Art der Tätigkeit erforderlich, sowohl die Gewerbeanmeldung vorlegen.
(3) Der Plattformbetreiber sichert zu, dass alle Honorarkräfte auf seiner Plattform schriftlich erklärt haben, selbstständig tätig sein zu wollen. Der Plattformbetreiber vermittelt nur Honorarkräfte, die zuvor schriftlich erklärt haben, ohne feste Integration in ein Beschäftigungsverhältnis und ohne unmittelbare Weisungsgebundenheit, sondern flexibel und mit eigenem unternehmerischem Risiko tätig sein wollen.
(4) Dem Unternehmen ist bekannt, dass es in Bezug auf die Honorarkraft alle gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Behören und Dritten, insbesondere sozialversicherungsrechtlicher- und steuerrechtlicher Art in eigener Verantwortung zu überprüfen und einzuhalten hat. Das Unternehmen kann das Risiko einer Scheinselbstständigkeit durch die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens minimieren. Der Plattformbetreiber nimmt keine rechtliche Bewertung über eine Scheinselbstständigkeit vor.
(5) Der Plattformbetreiber haftet nicht für eine etwaige nachträgliche Feststellung einer Scheinselbstständigkeit durch Dritte.
9. Streitfälle
(1) Im Falle einer Auseinandersetzung gerichtlicher oder außergerichtlicher Natur zwischen dem Unternehmen und der Honorarkraft – etwa hinsichtlich der Qualität der Leistung, des Projektumfangs, der Bedingungen oder des Projektabschlusses – verpflichten sich beide Parteien, den Plattformbetreiber über den Kundenservice darüber zu informieren.
(2) Sobald der Kundenservice des Plattformbetreibers von einer Honorarkraft oder einem Unternehmen eingeschaltet wird, kann der Plattformbetreiber nach eigenem Ermessen eine vermittelnde Rolle einnehmen. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zwischen der Honorarkraft und dem Unternehmen zu unterstützen. Der Plattformbetreiber wird sich bemühen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums – in der Regel nicht länger als 30 Tage – einen Dialog zu fördern. Eine Verpflichtung zur Schlichtung oder Entscheidung besteht nicht; die Parteien bleiben für die Klärung des Konflikts eigenverantwortlich.
(3) Gelingt es dem Unternehmen und der Honorarkraft bis zum Ende des Vermittlungszeitraums nicht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, beendet der Plattformbetreiber seine Vermittlungstätigkeit und übernimmt keine weitere Verantwortung für den Streitfall. Die Klärung des Konflikts liegt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in der Verantwortung des Unternehmens und der Honorarkraft.
(4) Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten vor Einleitung gerichtlicher Schritte ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei einer anerkannten Schlichtungsstelle durchführen.
10. Geistiges Eigentum
(1) Die Plattform und alle ihre Bestandteile – einschließlich Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos, Namen und Domains – sind Eigentum des Plattformbetreibers oder seiner Partner und urheberrechtlich sowie durch andere Gesetze geschützt. Jegliche vollständige oder teilweise Nutzung oder Vervielfältigung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt und kann rechtlich verfolgt werden.
(2) Das Unternehmen bleibt Eigentümer sämtlicher Inhalte, die es auf der Plattform veröffentlicht. Mit dem Anlegen eines Profils oder dem Verfassen von Empfehlungen erteilt das Unternehmen dem Plattformbetreiber das Recht, diese öffentlichen Inhalte während der Dauer seiner Registrierung zu nutzen, zu speichern, zu veröffentlichen, zu bearbeiten und in verschiedenen Medien (z. B. auf der Plattform, in sozialen Netzwerken, auf Websites, in Presse- oder Werbematerialien) zu verbreiten – insbesondere zum Zweck der Darstellung, Verbesserung, Vermarktung und Bewerbung der Plattform sowie ihrer Dienste oder für Partnerschaften. Das Unternehmen erkennt an, dass jegliche Nutzung seiner Inhalte durch den Plattformbetreiber, die vor einer Abmeldung, Löschung oder Kündigung des Accounts erfolgt ist, weiterhin gültig bleibt und nicht widerrufen werden kann.
11. Rechnungstellung und Zahlungsabwicklung
(1) Die Honorarkraft stellt ihre Rechnung an das Unternehmen über die Plattform. Das Unternehmen verpflichtet sich, nur solche Rechnungen der Honorarkraft zu begleichen, die ihm über die Plattform übermittelt wurden oder dem Plattformbetreiber nachweislich zur Kenntnis gebracht wurden. Der Anspruch des Plattformbetreibers auf die Vermittlungsgebühr besteht unabhängig von der Art und Weise der Rechnungsstellung.
(2) Der Plattformbetreiber verpflichtet sich, alle ihm bekannt gewordenen Rechnungsinformationen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Zahlungsabwicklung sowie zur Durchsetzung seiner Gebührenansprüche zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Durchsetzung berechtigter Forderungen erforderlich ist.
(3) Der Plattformbetreiber verwaltet keine Gelder des Unternehmers oder der Honorarkraft. Das Unternehmen hat die jeweils geltend gemachten Zahlungsansprüche entsprechend der jeweiligen Rechnung direkt an den Plattformbetreiber bzw. direkt an die Honorarkraft zu begleichen.
12. Haftungsausschluss
(1) Der Plattformbetreiber haftet nicht für Schäden oder Ansprüche, die aus der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Honorarkraft entstehen.
(2) Die Haftung des Plattformbetreibers ist auch für sonstige Schäden des Unternehmers ausgeschlossen, die aus der Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten bei der Vollziehung des Vertrages resultieren. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf die typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Sofern die Haftung des Plattformbetreibers ausgeschlossen ist, umfasst der Haftungsausschluss keine Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Plattformbetreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers beruhen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen bleiben zudem Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Plattformbetreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers beruhen.
13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, sofern dies zu einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendig ist und die Erreichung des Vertragszwecks dadurch sichergestellt wird. Bei Änderungen wird der Plattformbetreiber das Unternehmen in geeigneter Weise über die Änderungen informieren und Gelegenheit zum Widerspruch geben. Widerspricht der andere Vertragsteil den Änderungen innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungserklärung nicht, so gilt eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses als Zustimmung. Widerspricht der Unternehmer den Änderungen, steht ihm ein fristloses außerordentliches Kündigungsrecht zu.
14. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten Bestimmungen, die den unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommen, die die Vertragsparteien anstellte der unwirksamen Bestimmungen vereinbart hätten, wenn sie deren Unwirksamkeit gekannt hätten.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.